Die Marine
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Die Marine
§1.1. Die Marine
(1) Die Marine untersteht dem öffentlichem Dienst.
(2) Als der Öffentlichkeit unterstehende staatliche Institution darf sie nur im Sinne der Öffentlichkeit handeln.
(3) Die Marine ist dem Gesetz verpflichtet und muss dafür sorgen, dass dieses auch Anwendung findet.
(4) Es kann jeder der Marine beitreten und sich dessen Ausbildung widmen, der das sechzehnte Lebensjahr erfolgreich und ohne vorherige, polizeiliche Verwarnungen abgeschlossen hat.
§1.2. Aufgaben & Pflichten der Marine
(1) Die Marine sorgt für einen geregelten Schiffsverkehr im Export, Import und personelle Reisen zwischen den Regionen. Sie darf keine zwielichtigen und fragwürdigen Geschäfte auf dem Meer und an den Ufern zulassen und muss diese unterbinden. Ansonsten ist sie nur für den Schiffsverkehr zuständig und deren oberstes Gebot ist nicht die Jagd auf Verbrecher.
(2) Es ist die Pflicht der Marine, die Öffentlichkeit in einem gewissen Rahmen mit einzubeziehen und die Öffentlichkeit darf nicht von normalen Tätigkeiten ausgeschlossen werden.
(3) Die Marine muss eine leistungsfähige Kriegsflotte aus Angriff und Verteidigung aufrecht erhalten, darf sie aber ohne den Fall einer Notsituation nicht einsetzen.
(4) Die Marine sieht sich in der Pflicht, regelmäßige Patrouillen durchzuführen und unbefugtes Betreten verschiedenster Meereszonen zu ahnden.
§1.3. Uniformpflicht & Erkennungsmerkmal
Während der Arbeitsschicht gilt die allgemeine Uniformpflicht.
§1.4. Hierarchie innerhalb der Institution
Der Präsident ist das oberste Leitorgan der Marine. Anschließend folgen in der Reihenfolge sein Stellvertreter, die zwei Admiräle und die vier Kommandanten. Anweisungen eines dieser Organe sind nur von einem Ranghöherem bestreitbar. Ausnahme bildet dabei der Präsident, der nur von seinem Stellvertreter öffentlich bezweifelt werden darf.
§1.5. Ernennung & Entlassung ranghoher Positionen
(1) Ab Kommandant wird auf Lebenszeit gestellt.
(2) Der Präsident und die Kommandanten werden vom Vizepräsidenten empfohlen, ernannt und entlassen. Der Vizepräsident und die Admiräle werden vom Präsidenten empfohlen, ernannt und entlassen.
(3) Ab Kommandant darf die Besetzung nicht grundlos angefochten werden und bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Führungsspitze einer Leitschicht und einer deutlichen Zweidrittel-Mehrheit der Matrosen (bei Kommandanten zählt die Untereinheit, bei Admirälen die Einheit und beim Präsidentem und seinem Stellvertreter die gesamte Marine).
(4) Es steht jedem ranghohen Posten jederzeit frei, grundlos zurückzutreten.
§1.6. Wichtige Entscheidungen
(1) Wichtige Entscheidungen werden innerhalb der Marine diskutiert. Bei Uneinigkeiten muss ein Mitglied der Öffentlichkeit zurate gezogen werden.
(2) Die Öffentlichkeit muss über jeden Entschluss unterrichtet und, sofern möglich, eingebunden werden.
(3) Die Öffentlichkeit kann unter besonderen Umständen von den Verhandlungen ausgeschlossen werden.
Die Spitze
Die Spitze wird von zwei Personen gebildet, dem Präsidenten und seinem Stellvertreter, der Vizepräsident. Sie überwachen jegliche Regung innerhalb der Institution und sind mit der Aufgabe betraut, für das reibungslose Laufen der Marine zu sorgen.Die 1. Einheit
Die erste Einheit wird auch die Kriegsmarine genannt. Sie bildet sich aus den Untereinheiten der Verteidigung und des Angriffs. Die erste Einheit ist ebenfalls dafür zuständig, neue Matrosen auszubilden und einzuweisen. Sie bildet somit ebenfalls einen Ausbildungsweg. Auch ist es ihre Aufgabe, bei einem Friedenszustand die Gewässer und Meere zu patrouillieren.Rang | Rang | Rang |
Die 2. Einheit
Die zweite Einheit besteht vor Allem aus der Handels- und Frachtflotte. Sie sorgt für einen reibungslosen Handel auf dem Seeweg und patrouilliert ebenfalls die Handelswege und -routen. Sie ist auch für den groß angelegten Personentransport zuständig. Momentan arbeit sie mit Hochdruck daran, bessere Routen zu erschließen und den Personentransport zu erweitern, um möglich viele Verbindungen anbieten zu können.Rang | Rang | Rang |
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- SchicksalsträgerMultiaccounts: Creditpoints : 452Multiaccounts: Creditpoints : 452Multiaccounts: Creditpoints : 452
- NPC
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